Eingliederungshilfe
Im Arbeitsbereich Eingliederungshilfe bieten wir Personenzentrierte Komplexleistungen im Rahmen des SGB IX und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII an.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an volljährige Menschen mit unterschiedlichen Hilfebedarfen und einer wesentlichen (drohenden) Beeinträchtigung, die im Landkreis Gotha ihren Wohnsitz haben.
Ziele
Die konkreten Unterstützungsangebote richten sich nach dem individuellen Bedarf. Die übergeordneten Ziele sind:
- Beschaffung/Erhaltung einer angemessenen Wohnform
- Langfristiger Erhalt der eigenständigen Lebensführung in der eigenen Wohnung
- Behinderung/Beeinträchtigung bzw. deren Folgen beseitigen, mildern oder eine Verschlimmerung verhüten
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Aufnahme oder Ausführung einer angemessenen Tätigkeit
- Befähigung zur Selbsthilfe
- Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen
Angebote
Unsere Mitarbeitenden unterstützen durch Beratung, Förderung, Begleitung und Assistenz in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens. Zu den Unterstützungsleistungen gehören z.B.:
- Hilfestellung bei elementaren Alltagsfertigkeiten, wie z.B. Umgang mit Geld
- Förderung bzw. Training von Kompetenzen der individuellen Selbstversorgung bzw. Haushaltsführung
- Assistenz, Förderung bzw. Training von Orientierungs- und Planungsfähigkeiten
- Assistenz, Förderung bzw. Training im Umgang mit der Öffentlichkeit
- Förderung sozialer Beziehungen
- Sicherstellung therapeutischer Maßnahmen
- Unterstützung von beruflicher Ausbildung, Arbeit, Beschäftigung sowie bei der Annahme von Bildungangeboten
- Seelsorge, Lebensbegleitung, individuelle Lebensplanung
- gesundheitsfördernde Bewegungsangebote wie Yoga, Klettern, Radfahren, etc.
- regelmäßige Gruppenangebote wie EGH - Frühstück, etc. (siehe Programm)
Zugang
Wer die Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, stellt einen Antrag beim Sozialamt Gotha. Nach Prüfung der Voraussetzungen werden die auf individuelle Bedarfe abgestimmten Betreuungsleistungen in einem Teilhabeplan festgehalten. Anschließend kann die gemeinsame Arbeit beginnen.